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21.06.09 14:25 Alter: 1 Jahre

Herausforderungen der neuen Tiergesundheitspolitik

Kategorie: Agrarpolitik

Von: Mag. Ulrich Herzog

Im Dezember 2004 gab die Europäische Kommission eine externe Bewertung in Auftrag, bei der die Ergebnisse der EU-Maßnahmen im Bereich Tiergesundheit und der Weg, den wir künftig einschlagen sollten, eingehend geprüft werden sollten

Eine Verkettung von Umständen zwang zur erneuten Bewertung der europäischen Vorgehensweise im Bereich der Tiergesundheit.

Die wichtigsten Elemente der bislang verfolgten Europäischen Politik wurden weitgehend zwischen 1988 und 1995 festgelegt, als Europa noch eine Gemeinschaft von zwölf Mitgliedstaaten war. Inzwischen steht Europa vor neuen Herausforderungen. Krankheiten, die noch vor zehn Jahren unbekannt waren – wie etwa SARS, die mexikanische Grippe – sind plötzlich auf der Bildfläche erschienen und andere Krankheiten, wie etwa die Maul- und Klauenseuche, die Blauzungenkrankheit oder die Geflügelpest, haben Europa vor neue Probleme gestellt und uns daran erinnert, dass sie nach wie vor ernst zu nehmende Risiken darstellen.

Auch die Handelsbedingungen haben sich drastisch verändert: Das Volumen des Handels mit tierischen Erzeugnissen hat sich sowohl innerhalb der EU als auch mit Drittländern enorm vergrößert. Die vom Rat im Jahr 2002 festgelegte Deckelung des Agrarhaushalts bis 2013 kann dazu führen, dass die Gemeinschaft Schwierigkeiten hat, bei größeren Ausbrüchen von Tierseuchen die geplanten Ausgaben für Landwirtschaft zu finanzieren. Wissenschaft, Technologie und der europäische institutioneller Rahmen haben sich in hohem Maße weiterentwickelt.

Eine ehrgeizige EU-Tiergesundheitsstrategie (2007-2013)

Die Kommission legte im Juli 2007 ihren auf den Bewertungsberichten und der Konsultation der betroffenen Akteure basierenden Vorschlag für eine EU-Tiergesundheitsstrategie (2007-2013) vor. Dieser wird derzeit im Rahmen der interinstitutionellen Foren der EU umfassend erörtert. Die Strategie umfasst ein auf 6 Jahre angelegtes, ehrgeiziges Arbeitsprogramm mit dem Ziel, klarer Ergebnisse.

Die Schlagwörter dazu lauten:

  • Festlegung von Prioritäten für Maßnahmen der EU
  • Ein moderner und ausreichender Rahmen für die Tiergesundheit
  • Bessere Prävention, Überwachung und Krisenvorsorge
  • Wissenschaft, Innovation und Forschung

Der Begriff „Tiergesundheit“ bedeutet nicht nur das Freisein von Krankheit bei Tieren, sondern betrifft auch die entscheidende Beziehung zwischen der Gesundheit von Tieren und ihrem Wohlergehen. Er ist auch ein Pfeiler der Politik der Gemeinschaft in den Bereichen öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Die Strategie erstreckt sich auf die Gesundheit aller Tiere in der EU, die zur Nahrungsmittelerzeugung, für landwirtschaftliche Zwecke, zum Sport, als Gefährte [Begleiter] des Menschen, zur Unterhaltung und in Zoos gehalten werden, außerdem auf wildlebende Tiere und Tiere, die in der Forschung verwendet werden, sofern die Gefahr besteht, dass sie Krankheiten auf andere Tiere oder auf den Menschen übertragen. Ferner geht es um die Gesundheit von Tieren, die in die EU, aus der EU und innerhalb der EU verbracht werden. Die Strategie ist an die gesamte EU gerichtet, d. h. an Tierhalter, die Veterinärberufe, die Unternehmen entlang der Lebensmittelkette, die Tiergesundheitsbranche, an Tierschutzorganisationen, Forscher und Lehrer, die Leitungsorgane von Sport- und Freizeitorganisationen, Bildungseinrichtungen, Verbraucher, Reisende, die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und die Organe der EU.

Die Strategie baut auf dem in der EU geltenden Rechtsrahmen im Bereich Tiergesundheit sowie auf den Normen und Leitlinien der Weltorganisation für Tiergesundheit (Internationales Tierseuchenamt – OIE) auf. Sie zielt darauf ab, Kohärenz mit anderen EU-Politiken und den internationalen Verpflichtungen der EU herzustellen. Sie wird die Ausarbeitung neuer Strategien oder Leitlinien begleiten und in der Gemeinschaft geltende Tiergesundheitsvorkehrungen auf der Grundlage wissenschaftlicher Risikobewertungen und unter Berücksichtigung sozialer, wirtschaftlicher und ethischer Erwägungen verbessern.

Mit der Strategie werden ehrgeizige Ziele zur Verbesserung der Tiergesundheit festgelegt, und zwar nicht nur für die EU-Organe und die Regierungen, sondern für alle Bürger.

Ziele der Strategie sind:

Ziel 1

Gewährleistung eines hohen Niveaus der öffentlichen Gesundheit und Lebensmittelsicherheit durch die Minimierung der Inzidenz biologischer und chemischer Risiken beim Menschen.

Ziel 2

Förderung der Tiergesundheit durch Prävention/Verringerung der Inzidenz von Tierseuchen und damit Unterstützung der Landwirtschaft und der ländlichen Wirtschaft.

Ziel 3

Verbesserung von Wirtschaftswachstum/ Kohäsion/ Wettbewerbsfähigkeit durch die Sicherstellung des freien Verkehrs von Waren und angemessener Tierverbringungen.

Ziel 4

Förderung des Tierschutzes und solcher landwirtschaftlicher Verfahren die Gefahren im Zusammenhang mit der Tiergesundheit verhindern und außerdem zur Unterstützung der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung Auswirkungen auf die Umwelt auf ein Minimum beschränken.

Welche Auswirkungen hat diese Strategie auf Österreich?

Die österreichische Tiergesundheitspolitik geht noch auf die Jahre der Kaiserzeit - auf 1909 - zurück. Das Tierseuchenrecht als zentrales rechtliches Steuerungsinstrument wurde im Laufe der Zeit wiederholt durch diverse Spezialgesetze ergänzt.

Der EU-Beitritt Österreichs im Jahre 1995 wurde nicht genützt um ein adäquates modernes Gesetz zu schaffen und den Erfordernissen eines gemeinsamen Marktes von 15 Staaten gerecht zu werden. Nun fast 15 Jahre nach dem Beitritt zur Europäischen Union und 100 Jahre nach der Verlautbarung des Tierseuchenrechtes gibt es hierzulande eine grundlegende Diskussion über die Ausarbeitung einer neuen Tiergesundheitsgesetzgebung. Bericht 32 Im Österreichischen Haustierbestand liegen die letzten größeren Seuchenzüge schon lange zurück. 1981 war es die MKS die sich in Niederösterreich verbreitet hatte. Im Jahre 1997 wurde in Teilen der Steiermark die KSP festgestellt. Erst die Blauzungenkrankheit im letzten Jahr hat wieder einmal gezeigt, dass betreffend der gesetzlichen Rahmenbedingungen akuter Handlungsbedarf besteht.

Verantwortlichkeiten zwischen den Tierhaltern, den Bundesländern und dem Bund sind neu zu überdenken und neu zu regeln. Mit der Implementierung des Tiergesundheitsdienstes in Österreich ist es gelungen einen großen Schritt in Richtung mehr Prävention und Betreuung zu gehen. Bis dato stand die Zusammenarbeit des Tierhalter mit seinem Betreuungstierarzt und die Anwendung von Tierarzneimitteln im Mittelpunkt der Arbeiten des TGD. Durch die europäisch begonnene Diskussion ist es nun unser Ziel, vermehrt die Frage der Vorsorge und des Vorbeugens in den Vordergrund zu stellen. „Prevention is better than cure“

Entwicklungen werden berücksichtigt

Entwicklungen im seit 2004 in Europa beschlossenen Hygienerecht sind ebenfalls zu berücksichtigen wie die Entwicklungen im Tierschutzbereich. Das Europäische Hygienerecht biete insbesondere integrierten Betrieben auch Vorteil bei der Zertifizierung. Sind Management und Überwachung in einem bestimmten Maß eingerichtet und verfügen die Behörden, Schlachthöfe und Tierhalter über entsprechende EDV-Systeme so sind Erleichterungen möglich, die sich auf die Wettbewerbsfähigkeit der Produkte mittel und langfristig positiv auswirken werden.

Diese Erleichterungen sind jedoch nur erreichbar, wenn es tatsächlich gewollt wird. Länder mit vergleichbarer Größe und Einwohnerzahl zeigen es uns vor, wie es gehen kann, wenn alle wollen. Betreffend der Tiergesundheit wurde lange Zeit behauptet, dass der kleine Betrieb der optimale ist, da die Beziehung zwischen Tierhalter und Tier besser sei als in großen und sehr großen Betrieben. Ich bin davon überzeugt, dass es weniger von der Frage der Größe, sondern vielmehr von der Professionalität des Unternehmers / des Tierhalters abhängig ist, wie gut die Tiergesundheit in einem ist und somit wie erfolgreich und zukunftsorientiert ein landwirtschaftlicher Betrieb geführt wird.

Mängel in der Produktionskette

Systemimmanente Mängel entlang der Schweinefleischproduktionskette wie z.B. hohe Anzahl an verschiedenen Herkünften in einem Mastbetrieb können nur durch eine gemeinsame Kraftanstrengung überwunden werden. Durch einschlägige Überwachungsprogramme gegen Zoonoseereger wie z.B. Salmonellen, oder entsprechende Dokumentationen über den Arzneimitteleinsatz und den Viehverkehr führen nicht nur zu wirtschaftlichen Vorteilen, sondern wirken sich auch positiv auf die Verbrauchersicherheit der tierischen Produkte aus.

Dieser Aspekt der integrierten Produktion wie wir ihn beim Mastgeflügel schon lange verfolgen können ist auch vermehrt gegenüber der Verbraucherschaft zu präsentieren und zu argumentieren, nur so ist auch ein Beitrag der Öffentlichkeit zur Tiergesundheit in Zukunft zu rechtfertigen.

Halb- und Unwahrheiten?

Abschließend möchte ich noch auf ein weiteres Phänomen eingehen, dass in der österreichischen Tiergesundheitspolitik vernachlässigt wurde. Durch das Auftreten der Blauzungenkrankheit wurde nach der Verbreitung des Geflügelpesterregers H5N1 2005 und 2006 in Europa erneut bewiesen, dass bei der Durchführung von Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung bzw. -vorsorge in der heutigen mediengesteuerten Gesellschaft ganz neue Fragestellungen zu beachten sind, als in der Vergangenheit. Was 1980 gegolten hat, gilt im dritten Jahrtausend nicht mehr!

Einerseits bietet das Internet – Wikipedia, Foren, Homepages von Behörden, Universitäten und Erzeugergemeinschaften - die Möglichkeit, Erfahrungsberichte von betroffenen Tierhaltern unmittelbar zugänglich zu machen, andererseits werden mit Hilfe dieser Informationsmedien auch sehr viele Halb- bzw. Unwahrheiten verbreitet, die im Sinne - es könnte ja doch etwas dran sein - bei kritisch hinterfragenden und bereits verunsicherten Verbrauchern auf fruchtbaren Boden fallen. Die betroffenen Gruppen – Tierhalter, Verarbeiter, Verbraucher - verlangen nach einem vermehrten Mitspracherecht des Einzelnen, Interessensvertretungen, Kammern und Bundes- & Landesbehördenvertreter haben vielfach Autorität und Glaubwürdigkeit verloren.

Für die Zukunft

Dieser Entwicklung ist bei einer Überarbeitung des Tierseuchenrechtes Rechnung zu tragen. Mehr Mitsprache- und Entscheidungsrechte bedeuten für Tierhalter in Zukunft auch die vermehrte Übernahme von Pflichten in finanzieller Art aber auch inhaltlicher Natur.

Mag. Ulrich Herzog, BM für Gesundheit